Anspruch auf Finanzierung FeD
Die meisten Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € nach § 45 b SGB XI. Dafür muss bei der Pflegekasse ein Antrag eingereicht werden. Eine andere Möglichkeit ist, den FED über ein Persönliches Budget oder aus Eigenmitteln zu finanzieren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
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Melisa Demirkol
Familienentlastender Dienst