Anspruch auf Finanzierung FeD

Die meisten Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € nach § 45 b SGB XI. Dafür muss bei der Pflegekasse ein Antrag eingereicht werden. Eine andere Möglichkeit ist, den FED über ein Persönliches Budget oder aus Eigenmitteln zu finanzieren. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

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Melisa Demirkol
Familienentlastender Dienst

030 490 88 585
m.demirkol@interaktiv-berlin.de

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14.12.2024 02:16 / Letzte Aktualisierung: 30.10.2020